Das deutsche Steuerrecht ist berüchtigt für seine Komplexität und die unzähligen Fallstricke, die es sowohl für Laien als auch für Experten bereithält. Ein besonders markantes Beispiel für die oft bizarren Regelungen ist die Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften. Diese Regelung, die im Jahr 2021 durch das Jahressteuergesetz eingeführt wurde, beschränkt die Verrechenbarkeit von Verlusten aus solchen Geschäften auf maximal 20.000 Euro pro Jahr. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat diese Regelung nun scharf kritisiert und sogar als verfassungswidrig bezeichnet.

Die nachfolgenden Inhalte sind geschützt

Bitte registrieren Sie sich für die Inhalte dieser Website oder nutzen Sie Ihre bekannten Log In Daten (Username und Password) um die Inhalte freizuschalten.